Ärztliches Aufnahme und Entlassgespräch, Ärztliche Visiten

Ärztliches Aufnahme- und Entlassgespräch, Ärztliche Visiten

Ärztliche Aufnahme

Unsere Rehabilitanden werden alle innerhalb der ersten Tage von ihrem behandelnden Arzt in der Klinik begrüßt. Zum Zeitpunkt des ärztlichen Aufnahmegespräches liegen dem Arzt die medizinischen Unterlagen bereits vor. Der Arzt führt ein umfangreiches Anamnesegespräch sowie eine sorgfältige körperliche Untersuchung durch und bespricht mit dem Rehabilitanden und den Eltern bzw. der Begleitperson die Rehabilitation sowie die Therapieziele. Die diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen bzw. Rehabilitationsanwendungen werden unter Berücksichtigung der geltenden Standards und der ICF durchgeführt. Weiterhin wird hier entschieden, ob ein fachmedizinisches Konsil oder weitere diagnostisch-therapeutische Maßnahmen notwendig sind.


Diagnostik / Visite

Je nach Indikation und den medizinischen Notwendigkeiten werden dann die entsprechenden diagnostischen Prozeduren durchgeführt (zum Beispiel EKG, 24-h-Blutdruckmessung, Blutabnahmen zur Bestimmung von Lipidstatus, Harnsäure, CRP, TSH und Durchführung eines oralen Glukosetoleranztestes [OGTT], sonographische Bestimmung der Carotis intima media-Dicke, Ergometrie, Echokardiographie, etc.). Anschließend erfolgt die Auswertung der Befunde durch den behandelnden Arzt. Eine Woche nach der stationären Aufnahme haben in der Regel alle Patienten eine Visite. Bei diesen Visiten werden die entsprechenden eingegangenen Befunde sowie der bisherige Therapieablauf besprochen. Weiterhin gibt es hier die Möglichkeit, zusätzliche therapeutische Maßnahmen anzuordnen bzw. Einschätzungen zur Akzeptanz und zum Erfolg der Therapien und Anwendungen zu geben. Der Arzt bespricht mit dem Rehabilitanden und ggf. seinen Angehörigen den weiteren Verlauf der Rehabilitation sowie die Zielsetzung.


Ärztliche Abschlussuntersuchung

Am Ende des stationären Aufenthaltes findet eine Abschlussuntersuchung bei dem behandelnden Arzt statt. Hier erfolgt erneut die Beurteilung der Zielerreichung, ggfs. eine erneute symptomorientierte körperliche Untersuchung sowie die Dokumentation des Rehabilitationserfolgs. Es werden auch die entsprechenden Entlassungsmitteilungen erstellt und, sofern diese bereits fertig gestellt werden, dem Patienten ausgehändigt. Liegt der Entlassungsbrief zum Zeitpunkt der Abschlusskonsultation noch nicht vor, so werden dem Patienten die Abschlussdokumente nachgeschickt.